Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Schneider „Der Ideenschreiner“ GmbH, Daimlerstraße 22, 70736 Fellbach/Oeffingen

  1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1

Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich für unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen aus allen Verträgen. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Das gilt auch dann, wenn wir deren Anwendung nicht gesondert widersprechen. 

1.2

Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. 

1.3

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.  

  1. Angebote, Änderungen, Kostenvoranschläge

2.1 

Unsere Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. 

2.2

Bestellungen werden erst durch unsere Bestätigung verbindlich. Die Annahme eines Kundenangebotes kann auch durch Lieferung oder Erbringung der vertraglichen Leistungen erfolgen.

2.3

Serienmäßig hergestellte Waren (Küchen, Möbel, etc.) werden grundsätzlich nach Muster oder Abbildung verkauft. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Leder, Natursteinplatten, Furniere, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. 

2.4

Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden nach unserer geltenden Preisliste berechnet. 

2.5

Auf Wunsch des Kunden erstellen wir einen Kostenvoranschlag. Darin werden wir die relevanten Arbeiten und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Materialien und Arbeiten detailliert aufführen und bepreisen. An den Kostenvoranschlag sind wir, sofern darin nicht anderweitig geregelt, für 2 Wochen gebunden.

2.6

Kostenvoranschläge und Vorarbeiten, wie die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Projektierungsunterlagen, Plänen, Zeichnungen und Modellen, sind vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung vergütungspflichtig. Wird aufgrund eines Kostenvoranschlags oder der Vorarbeiten ein Auftrag erteilt, werden etwaige anfallende Kosten verrechnet.

  1. Preise und Zahlungen

3.1 

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Vorbehaltlich abweichender vertraglicher Vereinbarungen hat die Zahlung bei Rechnungsstellung zu erfolgen. 

3.2

Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Das gilt nicht für Verbraucher.

3.3

Im Falle des Rücktritts oder der Kündigung eines wirksam abgeschlossenen Vertrages durch den Kunden werden die angefallenen Kosten in Form von Planungsaufwand, Rücklaufgebühren, Buchungsgebühren, lohngebundenen Kosten und sonstigen Aufwendungen in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 25 % des Auftragswertes, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

3.4

Wir sind dazu berechtigt, zusätzliche Kosten geltend zu machen, sofern der Kunde eine spätere Lieferung wünscht und wir ihn auf die separaten Kosten und deren Höhe hinweisen.

3.5

Gegenüber Verbrauchern handelt es sich um Endpreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Geschäften mit Unternehmern verstehen sich unsere Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.6.

Befindet sich der Kunde mit der Annahme der Leistungen in Verzug, sind wir dazu berechtigt, die dafür anfallenden Lagerkosten in Rechnung zu stellen. Die Lagerung kann auch an ein Drittunternehmen übertragen werden, dessen Kosten vom Kunden zu tragen sind.

  1. Lieferung

4.1

Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Unvorhergesehene Umstände und Ereignisse, wie zum Beispiel höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldet verspäteter Materialanlieferung, Krieg, Aufruhe usw. verschieben den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges aufgetreten sind.

4.2 

Wir sind zur Teillieferung berechtigt, es sei denn, es handelt sich um zusammengehörende Teile einer Wohnungseinrichtung (z. B. Schrank, Sitzgruppe, Einbauküche oder ähnliches). 

4.3 

Versenden wir auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über. Das gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

4.4

Bei Lieferung haftet der Kunde dafür, dass der Transport in die Wohnung oder bis zur Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransportes möglich ist; entsprechendes gilt für die Anlieferungsmöglichkeit durch Eingänge und Treppenhäuser. Darüberhinausgehender Aufwand für die Anlieferung wird nach tatsächlich angefallenem Zeit- und Kostenaufwand abgerechnet.

  1. Eigentumsvorbehalt

5.1

Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises. 

5.2

Ist der Kunde Unternehmer, so gilt zusätzlich: Bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden. Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt aus einer etwaigen Veräußerung entstehende Forderungen an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. Wir sind jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren. Ist die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem Kunden für weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatten. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt. Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 10 %, ist der Kunde berechtigt, von uns insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.

  1. Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt 

Kommen wir mit der Überlassung eines Gegenstandes in Verzug und trifft uns bezüglich des Verzuges der Vorwurf einfacher Fahrlässigkeit, sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen. 

  1. Montagearbeiten und Dekorationsarbeiten

7.1

Die Montage von Küchen, Wohnwänden, Low-Boards, Hängeelementen, Anbauwänden, etc. setzt einen waagerechten Boden, waagerechte Wände und für die Montage ausreichend belastbare Wände voraus. Erforderliche Ausgleichsarbeiten sind nicht von uns geschuldet und werden gegebenenfalls nach Beauftragung gesondert berechnet. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen, insbesondere nicht zur Ausführung von Sanitär- und Elektroarbeiten, soweit sie mit uns nicht ausdrücklich anders vereinbart worden sind. Sofern nicht waagerechte Böden oder Wände zu Spalten führen, liegt dies nicht unserem Verantwortungsbereich, sofern der Kunde zuvor auf die fehlende waagerechte Ausrichtung hingewiesen wurde.

7.2

Unsere Wartungs- und Reparaturtätigkeiten sowie Dekorationsarbeiten sind Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Dienstleistungspreisliste. Fahrtkosten, Materialkosten und ähnliches werden entsprechend unseren jeweiligen Preislisten zusätzlich berechnet. Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten und sind entsprechend den Dienstleistungspreislisten zu vergüten.

7.3

Der Kunde ist verpflichtet, uns und unsere Monteure auf etwaige in den Wänden verlaufende Versorgungsleitungen aller Art sowie auf die mangelnde Tragfähigkeit den Wänden, Decken und Fußböden hinzuweisen.

7.4

Unsere Mitarbeiter sind nicht dazu befugt, Arbeiten die über die vereinbarte Leistung hinausgehen, auszuführen. Wenn dennoch derartige Arbeiten erbracht, werden nicht wir, sondern der jeweilige Mitarbeiter Vertragspartner des Kunden.

  1. Gewährleistung, Gütepass

Wir leisten Gewähr wie folgt: 

Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 12. genannt sind.

8.1.2

Ist der Kunde Unternehmer, so muss die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar. 

8.2

Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird. 

8.3

Der Kunde hat uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren. 

8.4

Der Kunde wird die Möbel entsprechend des ihm überreichten GARANT Gütepasses gebrauchen und pflegen.

  1. Abnahme

Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig gilt folgendes:

9.1

Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der Abnahmebereitschaft durch uns die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfen. 

9.2 

Entspricht die Leistung von uns den technischen Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, erklärt der Kunde schriftlich die Abnahme. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

9.3

Erklärt der Kunde trotz Aufforderung der Abnahmeerklärung unter angemessener Fristsetzung die Abnahme nicht und hat in der Zwischenzeit die Abnahme unter Nennung mindestens eines Mangels nicht verweigert, gilt die Leistung als abgenommen. Dies gilt gegenüber Verbrauchern nur dann, wenn Sie gesondert auf die vorbezeichnete Rechtsfolge in dem Aufforderungsschreiben hingewiesen werden.

9.4

Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde

die Leistung in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei. 

9.5

Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir werden diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden Bedingungen. 

  1. Abwicklung von Fremdgarantien

Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für uns keinerlei Verpflichtung. Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des Transportes zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau.

  1. Zeichnungen, Pläne und Visualisierungen

11.1 Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung steht dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zu, von uns angefertigten Zeichnungen. Plänen, digitalen Bildern, Animationen, Kalkulationen, etc. (nachfolgend: Arbeitsergebnisse) im Rahmen und für die Zwecke des Vertrages zu nutzen. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Wir behalten uns das Recht vor, gleiche Arbeitsergebnisse ohne Einverständnis des Kunden Dritten zur Verfügung zu stellen. Die von uns erstellten Arbeitsergebnisse stellen urheberrechtlich geschützte Werke dar. Durch Vorschläge oder sonstige fördernde Maßnahmen des Kunden oder Dritter wird kein Miturheberrecht zugunsten des Kunden und/oder Dritter begründet. Rechte an Zwischenergebnissen und Entwürfen, insbesondere an Daten, Ausdrucken oder Proofs, werden dem Kunden nicht eingeräumt. Diese verbleiben bei uns.

11.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir Fotos von unseren abgeschlossenen Projekten beim Kunden anfertigen und diese unserer Website und in sozialen Medien veröffentlichen. Personenbezogene Daten des Kunden werden indes nicht veröffentlicht. Der Kunde kann seine diesbezügliche Einwilligung jederzeit widerrufen.

  1. Haftung für Pflichtverletzungen im Übrigen

12.1 

Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, dass wir eine Pflicht verletzt haben, folgendes: 

Wir haften für unsere Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadensersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen. 

Darüber hinaus haften wir nur in folgendem Umfang: 

12.2

Verletzen wir eine vertragswesentliche Pflicht, also eine solche, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht erfüllt werden könnte, haften wir auch in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der leichten Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ist der Schaden aber auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

12.3

Liegt der Pflichtverstoß von uns nicht in der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, haften wir nur für die Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes.

12.4

Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 

13. Streitschlichtungsstelle

Wir sind nicht dazu bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14. Allgemeines

Gegenüber Unternehmern gilt: 

Alleiniger Gerichtsstand ist nach unserer Wahl unser Sitz, oder der Sitz des Kunden. Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Stand: 09/2020